Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur im Verhältnis zur Wiederbeschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, obwohl sie technisch möglich sein kann.
Kfz-Lexikon
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur im Verhältnis zur Wiederbeschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, obwohl sie technisch möglich sein kann.