Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine fachgerechte Wiederherstellung technisch nicht möglich oder nicht vertretbar ist. Er ist vom wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden.
Kfz-Lexikon
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine fachgerechte Wiederherstellung technisch nicht möglich oder nicht vertretbar ist. Er ist vom wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden.