Kaskoschaden


Ein Kaskoschaden liegt nur dann vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag) Wildunfall, Diebstahl, Brand oder anderweitig beschädigt wurde. Kaskoversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen und dienen im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

Entsprechen der Bestimmungen der AKB oder des Versicherungsvertragsgesetzes ist vor der Reparatur oder dem Verkauf des Fahrzeugs die Weisungen des Versicherers einzuholen. Ihre Versicherung hat das sogenannte Weisungsrecht.

Kontaktieren Sie bitte daher zuerst Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich, ob Sie den Gutachter frei wählen können. Sollte dies der Fall sein, dann können Sie uns bezüglich der Schadenregulierung gerne kontaktieren.

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