Unverschuldeter Unfall in Duisburg – was jetzt wichtig ist
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei vollständig geklärter Haftung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Gutachterkosten. Auch die zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlichen gesetzlichen Rechtsanwaltskosten sowie weitere ersatzfähige unfallbedingte Kosten sind grundsätzlich von der Gegenseite zu übernehmen.
Das Unfallgutachten dokumentiert unter anderem den Schadenumfang, den Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten. Soweit erforderlich, werden auch Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallparameter ermittelt.
Hinweis: Bei rechtlichen Fragen oder Unklarheiten zur Haftung können wir Ihnen auf Wunsch Kontaktdaten von im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nennen. Die Auswahl und Beauftragung erfolgen durch Sie.