Von einem Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Für die wirtschaftliche Einordnung werden insbesondere Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert gegenübergestellt.
Verwandte Begriffe
Wiederbeschaffungswert · Restwert · Reparaturkosten
Passende Leistung: Unfallgutachten
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