Kfz-Lexikon

Lexikon-Kurzdefinition, Unfall & Schaden

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Für die wirtschaftliche Einordnung werden insbesondere Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert gegenübergestellt.

Verwandte Begriffe

Wiederbeschaffungswert · Restwert · Reparaturkosten

Passende Leistung: Unfallgutachten

Vertiefende Fachartikel: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Marktwert – die Unterschiede · Wirtschaftlicher Totalschaden und 130-%-Regel verständlich erklärt