Der Minderwert bezeichnet eine Wertdifferenz gegenüber dem Zustand, der ohne eine wertrelevante Abweichung anzusetzen wäre. Bei Leasingrückgaben kann übermäßige Abnutzung einen Minderwert begründen; dieser ist nicht automatisch mit vollständigen Reparaturkosten gleichzusetzen. Bei Unfallschäden ist außerdem zwischen technischem, merkantilem und vertraglich verwendeten Wertbegriffen zu unterscheiden. Grundlage ist stets der konkrete Bewertungszweck.
Kfz-Lexikon
