Als Bagatellschaden wird ein geringfügiger Fahrzeugschaden bezeichnet, dessen technische und wirtschaftliche Einordnung keinen umfangreichen Gutachtenaufbau erfordern kann. Ob tatsächlich nur ein kleiner Schaden vorliegt, lässt sich jedoch nicht allein am äußeren Eindruck oder an einer starren Geldgrenze beurteilen.
Verwandte Begriffe
Unfallgutachten · Beweissicherung · Kostenvoranschlag
Passende Leistung: Unfallgutachten
