Haftpflichtschaden
Sind Sie geschädigter eines Verkehrsunfalls?
Ihnen als dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen / Gutachter Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen als dem Geschädigten die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
Warum ist der unabhängige Sachverständige so wichtig?
weil zumeist von der Versicherung bestellte Gutachter im Versicherungsinteresse handeln, was Kostensenkung im Schadenmanagement bedeutet. Sie Haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständiger / Gutachter. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung von Ihnen als Geschädigtem bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Als zertifizierter Sachverständiger und TÜV SÜD Autopartner stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.